Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 9. Juli 2026
Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der 4vendors GmbH (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über Leistungen in den Bereichen Web-Entwicklung, App-Entwicklung, App-Management sowie Qualitätssicherung und Software-Testing.
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Verbindliche Angebote haben eine Gültigkeit von 30 Kalendertagen ab Angebotsdatum.
(2) Ein Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung der Agentur in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Angebot und der zugehörigen Leistungsbeschreibung.
Leistungsumfang
(1) Die Agentur erbringt ihre Leistungen nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses anerkannten Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fachunternehmens.
(2) Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte Subunternehmer einzusetzen. Für deren Leistungen haftet die Agentur wie für eigene Leistungen.
(3) Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
(4) Soweit nichts anderes vereinbart ist, schuldet die Agentur keine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen, keine bestimmten Besucherzahlen und keine wirtschaftlichen Erfolge.
Änderungsverlangen (Change Requests)
(1) Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss eine Änderung oder Erweiterung des vereinbarten Leistungsumfangs, teilt er dies der Agentur in Textform mit.
(2) Die Agentur prüft das Änderungsverlangen und teilt dem Kunden innerhalb angemessener Frist mit, welche Auswirkungen auf Vergütung, Termine und Fristen zu erwarten sind, und unterbreitet ihm ein Nachtragsangebot.
(3) Bis zur Einigung über das Änderungsverlangen werden die Arbeiten auf Grundlage des ursprünglichen Vertrags fortgeführt. Verzögerungen, die durch die Prüfung eines Änderungsverlangens entstehen, verlängern betroffene Termine angemessen.
Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien und Zugänge (z. B. Texte, Bilder, Logins, Schnittstellen) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen. Er stellt die Agentur insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Form nach, verlängern sich betroffene Fristen angemessen; hierdurch entstehender Mehraufwand kann nach den vereinbarten Sätzen zusätzlich berechnet werden.
Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand zu den vereinbarten Sätzen oder zum vereinbarten Festpreis, jeweils gemäß Angebot. Die Agentur ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 288 BGB.
(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
Termine und Fristen
(1) Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie von der Agentur ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Termine verschieben sich angemessen bei fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden sowie bei höherer Gewalt und sonstigen von der Agentur nicht zu vertretenden Umständen.
(3) Gerät die Agentur in Verzug, ist der Kunde erst nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen, in Textform gesetzten Nachfrist zum Rücktritt berechtigt.
Abnahme
(1) Soweit die Agentur werkvertragliche Leistungen erbringt, erklärt der Kunde nach Bereitstellung des Arbeitsergebnisses innerhalb von 14 Kalendertagen die Abnahme oder rügt konkrete wesentliche Mängel in Textform.
(2) Das Arbeitsergebnis gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel rügt oder das Arbeitsergebnis produktiv nutzt.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.
Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt die Agentur dem Kunden die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte am Arbeitsergebnis ein. Ist nichts anderes vereinbart, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Geschäftszwecke.
(2) Von der Agentur eingesetzte Open-Source-Komponenten unterliegen den jeweiligen Open-Source-Lizenzen; diese gehen den Regelungen dieses Paragrafen vor. Die Agentur weist den Kunden auf wesentliche Lizenzpflichten hin.
(3) Der Agentur verbleibt das Recht, zugrunde liegendes Know-how, Werkzeuge, Bibliotheken und wiederverwendbare Komponenten, die nicht spezifisch für den Kunden entwickelt wurden, uneingeschränkt weiter zu verwenden.
Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit folgenden Maßgaben: Die Agentur leistet bei Mängeln zunächst Nacherfüllung nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung.
(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ablieferung bzw. Abnahme, in Textform zu rügen.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme bzw. Ablieferung, soweit gesetzlich zulässig; dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(4) Die Gewährleistung entfällt für Mängel, die auf Eingriffen des Kunden oder Dritter in das Arbeitsergebnis, auf abweichender Systemumgebung oder auf unsachgemäßer Nutzung beruhen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Mangel hiervon unabhängig ist.
Haftung
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet die Agentur nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der DSGVO und des BDSG. Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
Referenznennung
(1) Die Agentur ist berechtigt, den Kunden nach Projektabschluss unter Nennung von Name, Logo und einer kurzen Projektbeschreibung als Referenz auf ihrer Website und in Präsentationen zu benennen, sofern der Kunde dem nicht widerspricht.
(2) Der Kunde kann seine Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen.
Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bremen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.